Ethische Richtlinien
Die für die wissenschaftliche Zeitschrift Studia Translatorica geltenden ethischen Richtlinien wurden auf Grundlage der vom polnischen Ministerium für Wissenschaft und Hochschulwesen erstellten Materialien sowie der Richtlinien des Komitees für Publikationsethik erarbeitet (Committee on Publication Ethics – COPE’s Best Practice Guidelines for Journal Editors).
Alle zur Veröffentlichung in der Zeitschrift Studia Translatorica eingereichten Texte werden im Hinblick auf die Einhaltung der ehtischen Richtlinien, wissenschaftliche Redligkeit sowie ihren wissenschaftlichen Wert und Nutzen überprüft.
Pflichten der Redaktion, des Redaktionsbeirats und des wissenschaftlichen Beirats
Die Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica verfolgt und überprüft fortlaufend die Einhaltung der ethischen Standards für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Texte und tritt unlauteren wissenschaftlichen Praktiken, die mit den erklärten Richtlinien nicht vereinbar sind, entgegen.
Der wissenschaftliche Beirat hat beratenden Charakter. Die Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica kann bei Fragen hinsichtlich der Ernennung von Gutachtern sowie der Zulassung oder Ablehnung von Texten zur Veröffentlichung das Urteil des wissenschaftlichen Beirats einholen.
In der Zeitschrift Studia Translatorica werden die Grundsätze des Fair Play eingehalten. Die zur Veröffentlichung eingereichten Texte werden allein unter fachlichem Aspekt beurteilt. Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Konfession, Abstammung oder politische Anschauungen der Autoren haben in keiner Weise Einfluss auf die Beurteilung der Texte.
Die Redaktion der Zeitschrift ist verantwortlich für die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung der eingereichten Texte zur Veröffentlichung. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Textes wird im Hinblick auf den wissenschaftlichen Charakter der Arbeit, die Originalität der Problembehandlung, Transparenz sowie Übereinstimmung mit dem Profil der Zeitschrift getroffen.
Die Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica befolgt die Grundsätze der Vertraulichkeit und Anonymität. Die Redaktion gibt keine Informationen zu den eingereichten Texten an unberechtigte Personen weiter. Zum Besitz dieser Informationen berechtigte Personen sind die Autoren der Texte, die benannten Gutachter, der Redaktionsrat sowie der Herausgeber.
Der Redaktion der Zeitschrift ist es nicht gestattet, unveröffentlichte Texte ganz oder teilweise ohne schriftliche Erlaubnis ihrer Autoren für die eigene Forschung zu verwenden. Dieser Grundsatz gilt auch für alle anderen am Publikationsverfahren beteiligten Personen. Kommerzielle Aspekte haben keinen Einfluss auf die Entscheidung der Redaktion, die sich allein an wissenschaftlichen und ethischen Standards orientiert.
Die Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica ist zur Einhaltung der Prinzipien der wissenschaftlichen Redlichkeit verpflichtet. Zu diesem Zweck behält sich die Redaktion das Recht vor, bei Bedarf geeignete Änderungen vorzunehmen und – bei Verdacht auf Anwendung unredlicher wissenschaftlicher Praktiken – einen Text vom Publikationsprozess zurückzuziehen (d.h. bei Verdacht auf Plagiat, Ghostwriting, Ehrenautorschaft, Fälschung von Forschungsergebnissen).
Bei Bedarf ist die Redaktion jederzeit bereit Korrekturen, Richtigstellungen, Erklärungen oder Entschuldigungen zu veröffentlichen.
Die Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica kann erwägen einen Text zurückzuziehen, wenn:
- es klare Beweise für die Unwahrscheinlichkeit der Forschungsergebnisse, die Fälschung oder die Erfindung von Daten gibt sowie im Falle unbeabsichtigter Fehler;
- die Forschungsergebnisse bereits in einer anderen Zeitschrift, Monografie oder Sammelpublikation veröffentlicht wurden und der Autor dies nicht in angemessener Form kenntlich gemacht hat (sog. Doppelpublikation);
- der Text Merkmale unlauterer wissenschaftlicher Praktiken aufweist (d.h. Plagiat, Ghostwriting, Ehrenautorschaft).
Falls beschlossen wird einen Text zurückzuziehen, ist die Redaktion verpflichtet, eine entsprechende Information darüber (mit Nennung des Beitragstitels und des Namens des Autors) in der Kopfzeile anzugeben. Bei der Information über die Retraktion eines Textes wird von der Redaktion der genaue Grund für das Zurückziehen des Textes genannt (zur Unterscheidung unbeabsichtigter Fehler des Autors von beabsichtigter Anwendung unlauterer Praktiken).
Ein zurückgezogener Text wird aus einer publizierten Ausgabe (print oder digital) nicht entfernt, die Retraktion wird jedoch klar markiert.
Pflichten des Autors
Die Redlichkeit in der Wissenschaft bildet eine ihrer qualitativen Grundlagen. Die Leser sollten die Gewissheit haben, dass die Autoren transparent, fundiert, glaubwürdig und ehrlich die Ergebnisse ihrer Arbeit vorstellen, unabhängig davon, ob sie deren unmittelbarer Autor sind oder die Hilfe eines spezialisierten Trägers (einer Person oder eines Rechtsträgers) in Anspruch genommen haben.
In der Zeitschrift Studia Translatorica werden nur wissenschaftliche Artikel mit originellem Charakter herausgegeben, die zuvor in keiner anderen Zeitschrift, Monografie oder Sammelpublikation veröffentlicht oder zum Druck eingereicht worden sind. Die mehrfache Einreichung ein und desselben Textes zur Veröffentlichung bei mehreren Stellen ist unethisch und wird von der Redaktion nicht akzeptiert. Dies betrifft auch Artikel, die ursprünglich in anderen Sprachen publiziert worden sind.
Ein Schlüsselkriterium für die Beurteilung eines eingereichten Textes ist auch die Objektivität der Analysen sowie die präzise Vorstellung des Forschungsproblems.
Gemäß dem Prinzip der Datenoffenlegung kann der Autor von der Redaktion dazu aufgefordert werden, die Rohdaten und -ergebnisse seiner Forschungen vorzustellen. Der Autor sollte diese Daten (auch nach Veröffentlichung des Textes) aufbewahren, um sie ggf. zugänglich machen zu können.
Der Autor sollte keinen Text zu denselben Forschungsarbeiten zur Veröffentlichung in mehreren Zeitschriften einreichen. Die Einreichung desselben Manuskripts bei zwei unterschiedlichen Zeitschriften ist unethisch und inakzeptabel.
Alle Personen, die als Autoren oder Mitautoren eines zur Veröffentlichung eingereichten Textes angegeben werden, sollten tatsächlich einen wesentlichen Anteil an der Entstehung des Textes haben (d.h. an der Konzeption, Planung, Ausführung und Interpretation der Ergebnisse). Alle Personen, die wesentlich zur Entstehung des Textes beigetragen haben, sollten als Mitautoren genannt werden. Der Autor, der den Text zur Veröffentlichung einreicht, ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass alle Mitautoren die Endfassung des Testes kennen und akzeptieren und der Veröffentlichung in der Zeitschrift zugestimmt haben.
Gemäß dem Prinzip des redlichen Umgangs mit Quellen ist der Autor eines zur Veröffentlichung eingereichten Textes bei der Wiedergabe von Feststellungen, Forschungsergebnissen oder Daten, die von anderen Autoren erstellt wurden, stets zur Angabe der von ihm genutzten Quellen verpflichtet. Wenn der Autor die zitierte Arbeit nicht kennt, ist es unethisch, entsprechende Verweise aus anderen Publikationen zu kopieren.
Falls der Autor wesentliche Fehler oder Ungenauigkeiten in seinem Text entdeckt, sollte er unverzüglich die Redaktion davon in Kenntnis setzen, um den Text zurückzuziehen oder Korrekturen vorzunehmen.
Pflichten der Gutachter
Die von der Redaktion benannten Gutachter sind verpflichtet die Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica unverzüglich in Kenntnis zu setzen, falls sie aufgrund mangelnder Qualifikation oder aus Zeitmangel die Begutachtung des Textes nicht übernehmen können. In diesem Fall ernennt die Redaktion innerhalb der Frist von 14 Tagen einen neuen Gutachter.
Alle begutachteten Texte sind als vertrauliche Dokumente zu behandeln. Der Gutachter darf den Text niemandem zugänglich machen und/oder mit Dritten besprechen (mit Ausnahme der dazu berechtigten Personen). Forschungsergebnisse, Daten, Auffassungen und Feststellungen, die in dem zur Publikation eingereichten Text enthalten sind, dürfen bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vom Gutachter nicht zu eigenen Forschungsarbeiten verwendet werden.
Das Urteil des Gutachters sollte objektiven Charakter haben. Eine aus persönlichen Gründen vorgenommene Kritik des begutachteten Textes wird als unangemessen betrachtet. Sämtliche Bemerkungen, Kommentare und Hinweise des Gutachters sollten klar formuliert und entsprechend begründet werden.
Der Gutachter sollte geeignete Arbeiten angeben, die vom Autor nicht zitiert wurden. Der Gutachter ist außerdem dazu verpflichtet, der Redaktion sämtliche wesentlichen Ähnlichkeiten mit anderen Arbeiten zu melden.
Der Gutachter darf den begutachteten Text nicht aus persönlichen Bedürfnissen oder zu seinem persönlichen Nutzen verwenden. Er sollte keine Texte begutachten, bei denen ein Interessenkonflikt mit dem Autor auftreten kann. Im Falle eines Interessenkonflikts hat der Gutachter unverzüglich die Redaktion der Zeitschrift davon in Kenntnis zu setzen.
Im Begutachtungsverfahren werden folgende Aspekte berücksichtigt:
- Übereinstimmung mit dem Profil der Zeitschrift,
- Schlüssigkeit der Ausführungen und logische Struktur des Textes,
- Wahl geeigneter Forschungsinstrumente,
- kritische Beurteilung der Forschungsergebnisse,
- sachgemäße Nutzung der Fachliteratur.
Bei Verdacht auf Anwendung unredlicher wissenschaftlicher Praktiken durch die den Text zur Veröffentlichung einreichenden Person (Plagiat, Autoplagiat, Ghostwriting, Ehrenautorschaft) ist der Gutachter verpflichtet die Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
Nähere Informationen zum Begutachtungsverfahren sind im Downloadbereich verfügbar (Begutachtungsverfahren).
Verfahrensweise bei Verdachtsfällen hinsichtlich Plagiaten, Autoplagiaten, Ehrenautorschaften und Ghostwriting
Die Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica verpflichtet sich jegliche Fälle wissenschaftlicher Unredlichkeit, insbesondere der Verletzung der in der Wissenschaft geltenden ethischen Prinzipien, zu dokumentieren.
Plagiate in jeglicher Form stellen eine unethische Praxis dar und sind daher inakzeptabel. Um unredlichen wissenschaftlichen Praktiken vorzubeugen, wird bei den Redaktionsarbeiten zur Veröffentlichung der Zeitschrift Studia Translatorica ein System zur Plagiatsprüfung eingesetzt.
Im Falle eines Plagiatsverdachts wird von der Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica ein Prüfungsverfahren unter Beteiligung der Gutachter und der den Text einreichenden Person durchgeführt.
Plagiate und Autoplagiate sind Erscheinungen wissenschaftlicher Unredlichkeit. Sämtliche aufgedeckten Fälle werden bekannt gemacht, u.a. durch Benachrichtigung der entsprechenden Träger (Einrichtungen, an denen der Autor beschäftigt ist, wissenschaftlicher Gesellschaften, Vereinigungen wissenschaftlicher Verlage usw.).
Beweis für die ethische Haltung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters sowie für die hohen Redaktionsstandards sollte die Offenlegung der Träger sein, die zum Entstehen der Publikation beigetragen haben (durch fachlichen, sachbezogenen, finanziellen Anteil usw.). Dies ist nicht nur ein Zeichen der guten Sitten, sondern auch der gesellschaftlichen Verantwortung. Gegenbeispiele sind Ghostwriting und Ehrenautorschaft.
Um unredlichen wissenschaftlichen Praktiken, wie Ghostwriting oder Gastautorschaft, entgegenzutreten, verpflichtet die Redaktion der Zeitschrift Studia Translatorica die Autoren zur Offenlegung
- des Anteils einzelner Autoren an der Entstehung der Publikation (mit Angabe ihrer Affiliation sowie ihres Beitrags, d.h. der Angabe, wer bei der Anfertigung der Publikation Autor des Konzepts, der Prämissen, der Methoden, des Protokolls usw. ist), wobei die Hauptverantwortung der das Manuskript einreichende Autor trägt.
- der finanziellen Quellen der Publikation, der Beteiligung wissenschaftlicher Forschungsinstitute, Gesellschaften und anderer Träger (financial disclosure).
- Zu diesem Zweck ist der Autor zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet (verfügbar im Downloadbereich der Webseite der Zeitschrift Studia Translatorica unter: Informationen für Autoren).
Die Erklärung ist auf dem Postweg oder per E-Mail (als Scan der handschriftlich unterschriebenen Erklärung im Format *.pdf oder *.jpg) an die Redaktionsadresse zu senden.
Ghostwriting und Ehrenautorschaft sind Erscheinungen wissenschaftlicher Unredlichkeit. Sämtliche aufgedeckten Fälle werden bekannt gemacht, u.a. durch Benachrichtigung der entsprechenden Träger (Einrichtungen, an denen der Autor beschäftigt ist, wissenschaftlicher Gesellschaften, Vereinigungen wissenschaftlicher Verlage usw.).