Begutachtung der Beiträge
Im Begutachtungsverfahren der Zeitschrift Studia Translatorica werden die Richtlinien für gute Wissenschaftspraxis des polnischen Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulwesen berücksichtigt (Dobre praktyki w procedurach recenzyjnych w nauce, Warszawa 2011).
Mit der Einreichung eines Textes zur Veröffentlichung in der Zeitschrift Studia Translatorica erklärt sich der Autor mit dem Begutachtungsverfahren einverstanden. Die eingesandten Arbeiten werden zunächst einer ersten Beurteilung durch die Redaktion unterzogen. Die Redaktion behält sich das Recht vor, einen Text nicht zur Begutachtung weiterzuleiten, wenn dieser nach ihrer Einschätzung den wissenschaftlichen und akademischen Standards nicht hinreichend genügt.
Bei der Voreinschätzung werden von der Redaktion folgende Kriterien berücksichtigt:
- Übereinstimmung des Textes mit dem Profil der Zeitschrift,
- Originalität des Autorenbeitrags in Bezug auf die behandelte Problematik,
- Übereinstimmung des Textes mit den formalen Anforderungen der Zeitschrift.
Nach der Voreinschätzung des Artikels ernennt die Redaktion zwei unabhängige Gutachter, die nicht Redaktionsmitglied der herausgegebenen Nummer der Zeitschrift sind.
Vertraulichkeit und Anonymität
Das Begutachtungsverfahren verläuft unter Einhaltung der Prinzipien der Vertraulichkeit und Anonymität im Double-Blind-Verfahren (double blind review).
Die Arbeiten werden von Gutachtern beurteilt, die andere Einrichtungen vertreten als die Autoren der begutachteten Texte. Darüber hinaus dürfen die Gutachter mit dem Autor des begutachteten Beitrags in keinem möglichen Interessenkonflikt stehen.
Autor und Gutachter kennen die Identität des jeweils anderen nicht.
Die Namen der Gutachter für die einzelnen Beiträge werden nicht aufgedeckt; einmal jährlich wird von der Redaktion eine Liste der Gutachter bekanntgegeben, mit denen die Zeitschrift zusammenarbeitet. Die Liste der Gutachter wird in jeder Nummer der Zeitschrift sowie auf der Internetseite der Zeitschrift veröffentlicht.
Gutachten
Der Gutachter beurteilt die Forschungsarbeit, die Art der Problemformulierung, die Wahl der Forschungsmethode und der genutzten Quellen, die formale Struktur des Textes sowie die sprachliche Korrektheit. Bei Bedarf fügt der Gutachter Hinweise und Kommentare hinzu, die eine Verbesserung der Qualität des Beitrags zum Ziel haben.
Das Gutachten wird in schriftlicher Form erstellt. Das Urteil des Gutachters sollte fundiert, objektiv, unvoreingenommen und angemessen begründet sein und mit einer eindeutigen Empfehlung enden, den Text zur Veröffentlichung zuzulassen, den Text in geänderter Form (nach Vornahme entsprechender Korrekturen) zur Veröffentlichung zuzulassen oder den Text zur Veröffentlichung abzulehnen.
Im Falle deutlich voneinander abweichender Urteile beruft die Redaktion einen dritten Gutachter und berät sich mit dem Redaktionsbeirat und dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift bezüglich des Textes und der Gutachten.
Im Falle eines auftretenden Interessenkonflikts oder bei dem Verdacht, dass in dem begutachteten Text Arbeiten anderer Autoren ohne entsprechende Quellenangabe genutzt wurden, hat der Gutachter unverzüglich die Redaktion davon in Kenntnis zu setzen.
Die Beurteilungen der Gutachter (ggf. mit Kommentaren) werden in anonymisierter Form an den Autor weitergeleitet. Dieser ist verpflichtet innerhalb einer vorgegebenen Frist die notwendigen Änderungen vorzunehmen bzw. zu den Anmerkungen der Gutachter Stellung zu nehmen.
Über das Ergebnis der Begutachtung sowie über die Entscheidung des wissenschaftlichen Beirats wird der Autor auf dem elektronischen Postweg in Kenntnis gesetzt.